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   EuGH, 13.12.1979 - 14/79   

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https://dejure.org/1979,2077
EuGH, 13.12.1979 - 14/79 (https://dejure.org/1979,2077)
EuGH, Entscheidung vom 13.12.1979 - 14/79 (https://dejure.org/1979,2077)
EuGH, Entscheidung vom 13. Dezember 1979 - 14/79 (https://dejure.org/1979,2077)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission PDF

    Loebisch / Rat

    1 . BEAMTE - DIENSTPOSTEN - BESOLDUNGSGRUPPE - KRITERIEN FÜR DIE ZUERKENNUNG - ANZAHL UND QUALIFIKATION DER UNTERGEBENEN - KEIN KRITERIUM

  • EU-Kommission

    Loebisch / Rat

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Aufhebung der stillschweigenden Ablehnung seines gestellten Antrags und einer diesbezüglich erhobenen Beschwerde; Ersuchen eines Kommissionsbeamten auf Zuerkennung einer bestimmten Besoldungsgruppe und Einstufung in eine bestimmte Besoldungsgruppe; ...

  • Judicialis

    Art. 90 Abs. 1 Beamtenstatut

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1979, 3679
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 15.07.1976 - 61/76

    Geist / Kommission

    Auszug aus EuGH, 13.12.1979 - 14/79
    Gestützt auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes (Rechtssache 61/70, Vistosi, Slg. 1971, 542; Rechtssache 61/76, Geist, Slg. 1976, 1349; Rechtssache 21/68, Huybrechts, Slg. 1969, 85; Rechtssache 33/67, Kurrer, Slg. 1968, 190), wonach die übergeordnete Behörde für die Gliederung ihrer Dienststellen allein verantwortlich ist, vertritt der Rat die Ansicht, allein die Anstellungsbehörde habe darüber zu befinden, "ob es zweckmäßig ist, daß der Sprachendienst von einem Beamten der Besoldungsgruppe A 2 geleitet wird"; er weist daher das Vorbringen des Klägers zurück.
  • EuGH, 27.06.1973 - 35/72

    Kley / Kommission

    Auszug aus EuGH, 13.12.1979 - 14/79
    Der Kläger stimmt mit der Ansicht des Rates über die Gliederung der Dienststellen überein; er fügt jedoch hinzu, daß die übergeordnete Behörde gemäß der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Vistosi, aaO.; Rechtssache 66/75, Macevicius, Slg. 1976, 593; Rechtssache 16/67, Labeyrie, Slg. 1968, 436; Rechtssache 48/70, Bernardi, Slg. 1971, 175; Rechtssache 35/72, Kley, Slg. 1973, 679) die den Bediensteten nach dem Statut zustehenden Rechte wahren müsse und das Vorbringen des Rates demzufolge irrelevant sei, denn dieser habe mit der Ernennung eines Leiters des Sprachendienstes die Schaffung eines derartigen Dienstpostens im Range eines Direktors beschlossen.
  • EuGH, 18.03.1975 - 44/74

    Acton u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 13.12.1979 - 14/79
    Ausgestaltung seiner Dienstorganisation frei sei (so die Rechtsprechung im Falle Acton, verb. Rechtssachen 44, 46 und 49/74, Slg. 1975, 383) und es zum zweiten bei der Kommission einen Leiter der Abteilung Übersetzung und allgemeine Angelegenheiten (Besoldungsgruppe LA 3) gebe, der die Arbeiten der sechs - jeweils von einem auch in der Besoldungsgruppe LA 3 befindlichen Abteilungsleiter geleiteten - Übersetzungsabteilungen koordiniere.
  • EuGH, 05.12.1974 - 176/73

    Van Belle / Rat

    Auszug aus EuGH, 13.12.1979 - 14/79
    darauf hin, daß der Kläger als Mitglied des Beförderungsausschusses seine Ernennung sehr wohl hätte ablehnen können, zumal die Wahl zwischen ihm und Herrn Van Royen bestanden habe; im übrigen sei die Tätigkeit des Leiters des Sprachendienstes stets von Beamten der Besoldungsgruppe LA 3 ausgeübt worden, mit Ausnahme der Kurzen Zeitspanne, während der Herr Noack ad personam in der Besoldungsgruppe A 2 eingestuft gewesen sei; schließlich habe der Gerichtshof in seinem Urteil in der Rechtssache 176/73 (Van Belle, Slg. 1974, 1361) entschieden, daß Artikel 29 des Statuts eng auszulegen und eine Beförderung nicht zulässig sei.
  • EuGH, 20.05.1976 - 66/75

    Macevicius / Parlament

    Auszug aus EuGH, 13.12.1979 - 14/79
    Der Kläger stimmt mit der Ansicht des Rates über die Gliederung der Dienststellen überein; er fügt jedoch hinzu, daß die übergeordnete Behörde gemäß der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Vistosi, aaO.; Rechtssache 66/75, Macevicius, Slg. 1976, 593; Rechtssache 16/67, Labeyrie, Slg. 1968, 436; Rechtssache 48/70, Bernardi, Slg. 1971, 175; Rechtssache 35/72, Kley, Slg. 1973, 679) die den Bediensteten nach dem Statut zustehenden Rechte wahren müsse und das Vorbringen des Rates demzufolge irrelevant sei, denn dieser habe mit der Ernennung eines Leiters des Sprachendienstes die Schaffung eines derartigen Dienstpostens im Range eines Direktors beschlossen.
  • EuGH, 10.07.1975 - 4/74

    Scuppa / Kommission

    Auszug aus EuGH, 13.12.1979 - 14/79
    Er stützt diese Ansicht auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes (verb. Rechtssachen 4 und 30/74, Scuppa, Slg. 1975, 919).
  • EuGH, 16.03.1971 - 48/70

    Bernardi / Parlament

    Auszug aus EuGH, 13.12.1979 - 14/79
    Der Kläger stimmt mit der Ansicht des Rates über die Gliederung der Dienststellen überein; er fügt jedoch hinzu, daß die übergeordnete Behörde gemäß der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Vistosi, aaO.; Rechtssache 66/75, Macevicius, Slg. 1976, 593; Rechtssache 16/67, Labeyrie, Slg. 1968, 436; Rechtssache 48/70, Bernardi, Slg. 1971, 175; Rechtssache 35/72, Kley, Slg. 1973, 679) die den Bediensteten nach dem Statut zustehenden Rechte wahren müsse und das Vorbringen des Rates demzufolge irrelevant sei, denn dieser habe mit der Ernennung eines Leiters des Sprachendienstes die Schaffung eines derartigen Dienstpostens im Range eines Direktors beschlossen.
  • EuGH, 06.05.1969 - 21/68

    Huybrechts / Kommission

    Auszug aus EuGH, 13.12.1979 - 14/79
    Gestützt auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes (Rechtssache 61/70, Vistosi, Slg. 1971, 542; Rechtssache 61/76, Geist, Slg. 1976, 1349; Rechtssache 21/68, Huybrechts, Slg. 1969, 85; Rechtssache 33/67, Kurrer, Slg. 1968, 190), wonach die übergeordnete Behörde für die Gliederung ihrer Dienststellen allein verantwortlich ist, vertritt der Rat die Ansicht, allein die Anstellungsbehörde habe darüber zu befinden, "ob es zweckmäßig ist, daß der Sprachendienst von einem Beamten der Besoldungsgruppe A 2 geleitet wird"; er weist daher das Vorbringen des Klägers zurück.
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1980 - 33/79

    Richard Kuhner gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Änderung der

    Ich glaube nicht, daß es Ihnen zur Beantwortung dieser Frage genügt, die in ihrem Urteil vom 13. Dezember 1979 (Rechtssache 14/79, Loebisch/Rat, noch nicht veröffentlicht) enthaltene Lösung auf den vorliegenden Fall zu übertragen.
  • EuGH, 02.12.1982 - 198/81

    Micheli u.a. / Kommission

    Aus dem Statut und aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes ergebe sich die Notwendigkeit einer Entsprechung von Laufbahnen und Grundamtsbezeichnungen (Artikel 5 Absatz 4 des Statuts und Urteile in den Rechtssachen 46/69, Reinarz, Slg. 1970, 275, und 14/79, Loebisch, Slg. 1979, 3679) sowie ein Anspruch des Beamten einer bestimmten Besoldungsgruppe, eine Grundamtsbezeichnung zu haben und eine Tätigkeit auszuüben, die beide dieser Besoldungsgruppe entsprächen.
  • EuG, 18.06.1992 - T-49/91

    Mariette Turner gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    31 Die Kommission erhebt zunächst mehrere Einreden der Unzulässigkeit und trägt dann vor, daß es nach ständiger Rechtsprechung Sache des Organs sei, die interne Organisation seiner Dienststellen festzulegen, und daß es hierbei über ein "weites Ermessen" verfüge (Urteile des Gerichtshofes vom 16. Dezember 1970 in der Rechtssache 5/70, Prelle/Kommission, Slg. 1970, 1075; vom 13. Dezember 1979 in der Rechtssache 14/79, Löbisch/Rat, Slg. 1979, 3679; vom 16. Juni 1971 in der Rechtssache 61/70, Vistosi/Kommission, Slg. 1971, 535; Urteile des Gerichts vom 12. Juli 1990 in der Rechtssache T-108/89, Scheuer/Kommission, Slg. 1990, II-411, und vom 23. Oktober 1990 in der Rechtssache T-46/89, Pitrone/Kommission, Slg. 1990, II-577).
  • EuG, 12.07.1990 - T-108/89

    Hans Scheuer gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    40 Hierzu ist zunächst zu bemerken, daß sich im Statut kein Hinweis für die Annahme findet, daß die Zuerkennung irgendeiner Besoldungsgruppe von der Anzahl und der Qualifikation der Untergebenen abhängt ( siehe Urteil des Gerichtshofes vom 13. Dezember 1979 in der Rechtssache 14/79, Löbisch/Rat, Slg. 1979, 3679, Randnr. 7 ).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1985 - 43/84

    Heinrich Maag gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Dabei hat sie die Grenzen des Ermessens, über das jede Verwaltung bei der Organisation ihrer Dienststellen nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes verfügt (siehe insbesondere Rechtssache 14/79, Loebisch, Slg. 1979, 3679, sowie Rechtssache 178/80, Bellardi- Ricci, Slg. 1981, 3187, Randnr. 19 der Entscheidungsgründe), nicht überschritten.
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.07.1981 - 178/80

    Amedeo Bellardi-Ricci und andere gegen Kommission der Europäischen

    Einerseits muß wie Generalanwalt Reischl in der Rechtssache 14/79 (Loebisch/Rat, Slg. 1979, 3679, 3701) ausgeführt hat, "verhindert werden ..., daß durch verschiedenartige Bewertungskriterien das Niveau der Dienstposten einer Besoldungsgruppe bei einem Organ völlig anders gestaltet wird als bei einem anderen".
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